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EU-Taxonomie: Checkliste für Unternehmen

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Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument der EU zur Förderung nachhaltiger Investitionen. Sie schafft Klarheit darüber, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, und gibt Unternehmen einen verbindlichen Rahmen zur Bewertung und Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Dieser Artikel bietet eine strukturierte Checkliste für Unternehmen, die ihre Aktivitäten taxonomiekonform ausrichten und berichten möchten – praxisnah, verständlich und aktuell.

EU-Taxonomie: Checkliste für Unternehmen

Die EU-Taxonomie hilft Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auf Nachhaltigkeit zu prüfen und offenzulegen. Sie ist besonders relevant für große Unternehmen und börsennotierte KMU in Deutschland. Ziel ist es, Greenwashing zu vermeiden und Investitionen in umweltfreundliche Bereiche zu fördern.

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Betroffene Unternehmen: Große Unternehmen (z. B. >500 Mitarbeitende, >50 Mio. € Umsatz) und börsennotierte KMU.
  • Ziele: Klimaneutralität bis 2050, Förderung von Nachhaltigkeit und Transparenz.
  • Berichtskomponenten:
    • Umsatz (Turnover): Anteil nachhaltiger Aktivitäten.
    • Investitionen (CapEx): Investitionen in nachhaltige Projekte.
    • Betriebsausgaben (OpEx): Kosten für nachhaltige Maßnahmen.
  • 6 Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasserressourcen, Kreislaufwirtschaft, Schadstoffreduktion, Biodiversität.
  • Pflichten ab 2023: Offenlegung der Taxonomie-Konformität für betroffene Unternehmen.

5-Schritte-Plan zur Umsetzung:

  1. Aktivitäten analysieren: Geschäftsaktivitäten erfassen und mit NACE-Codes abgleichen.
  2. Kriterien prüfen: Unterstützung von Umweltzielen, DNSH-Prüfung und Einhaltung sozialer Standards sicherstellen.
  3. Kennzahlen berechnen: Umsatz-, Investitions- und Betriebsausgabenanteile ermitteln.
  4. Berichte erstellen: Transparente Dokumentation aller relevanten Daten.
  5. Monitoring einrichten: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung an neue Anforderungen.

Die Einhaltung der EU-Taxonomie bietet Vorteile wie günstigere Finanzierungsmöglichkeiten, bessere Marktposition und Zugang zu grünen Investitionen. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um den neuen Berichtspflichten gerecht zu werden und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

EU-Taxonomie-Grundlagen

Definition und Zielsetzung

Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltfreundlich eingestuft werden können. Sie dient als Grundlage, um nachhaltige Aktivitäten klar zu identifizieren und gibt dabei einen konkreten Rahmen vor, der durch festgelegte Ziele gestützt wird.

Die 6 Umweltziele

Die Taxonomie basiert auf sechs zentralen Umweltzielen, die im Fokus stehen:

Umweltziel Beschreibung
Klimaschutz Verringerung von Treibhausgasemissionen
Anpassung an den Klimawandel Maßnahmen zur Bewältigung von Klimawandelfolgen
Nachhaltige Nutzung von Wasser Schutz von Gewässern und Meeresökosystemen
Kreislaufwirtschaft Förderung von Wiederverwendung und Recycling
Vermeidung von Umweltverschmutzung Begrenzung und Reduzierung von Schadstoffen
Schutz der Biodiversität Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen

Eine wirtschaftliche Aktivität wird als nachhaltig betrachtet, wenn sie mindestens eines dieser Ziele maßgeblich unterstützt, ohne dabei eines der anderen Ziele erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Prinzip wird als „Do No Significant Harm“ (DNSH) bezeichnet [1].

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Taxonomie beeinflusst direkt die Berichtspflichten von Unternehmen in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2023 sind folgende Unternehmen verpflichtet, ihre Taxonomie-Konformität offenzulegen [2]:

  • Große Unternehmen, die:
    • mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen,
    • eine Bilanzsumme von über 43 Mio. € haben und
    • einen Jahresumsatz von über 50 Mio. € erzielen.
  • Börsennotierte KMU, auch wenn sie die oben genannten Größenkriterien nicht erfüllen.

Kleinere Unternehmen können die EU-Taxonomie freiwillig nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten und sich auf künftige Anforderungen vorzubereiten [4].

Im Februar 2025 stellte die Europäische Kommission das „Omnibus-Paket“ vor, das darauf abzielt, die bestehenden Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen [4]. Dies zeigt, dass das Regelwerk kontinuierlich weiterentwickelt wird, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.

EU-Taxonomie: Wer ist betroffen und was ist zu tun?

5-Schritte-Anleitung zur Compliance

Basierend auf den Grundlagen der Taxonomie folgt hier ein praktischer 5-Schritte-Plan zur Umsetzung.

1. Taxonomiefähigkeit analysieren

Erfassen Sie sämtliche Geschäftsaktivitäten. Nutzen Sie das EU-Taxonomie-Compass-Tool, das eine vollständige Liste der relevanten Aktivitäten bereitstellt. Ordnen Sie jeder Aktivität den passenden NACE-Code zu, um die Klassifizierung zu erleichtern [5].

Schritt Maßnahmen
Aktivitäten erfassen Alle Geschäftsaktivitäten auflisten
NACE-Zuordnung Aktivitäten mit passenden NACE-Codes abgleichen
Dokumentation Gründe für die Taxonomiefähigkeit festhalten

2. Kriterien der Übereinstimmung prüfen

Bewerten Sie Ihre Konformität anhand dieser drei Kriterien:

  1. Wesentlicher Beitrag

Stellen Sie sicher, dass Ihre Aktivitäten mindestens eines der sechs Umweltziele unterstützen. Die technischen Bewertungskriterien müssen vollständig erfüllt sein [5].

  1. Do No Significant Harm (DNSH)

Prüfen Sie, ob Ihre Aktivitäten keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen [5].

  1. Soziale Mindeststandards

Überprüfen Sie, ob internationale Arbeits- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden [5].

3. Kennzahlen ermitteln

Messen Sie folgende Kennzahlen:

  • Umsatz: Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten am Gesamtumsatz
  • CapEx: Investitionen in taxonomiekonforme Aktivitäten
  • OpEx: Betriebsausgaben für taxonomiekonforme Aktivitäten [6]
"Die Zusammenarbeit ersparte uns viel Aufwand, da das Thema zu neu, komplex und umfangreich gewesen wäre, um es ohne externe Fachexpertise anzugehen. Diese Hürde wäre sonst zu hoch gewesen." - Gilbert Guntschnig, Manager, OMNIA Energy [7]

4. Berichte erstellen

Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen:

  • Beschreibung der taxonomiefähigen Aktivitäten
  • Nachweise zur Erfüllung technischer Kriterien
  • Berechnungsgrundlagen für KPIs
  • DNSH-Bewertungen und dazugehörige Nachweise

5. Anforderungen überwachen

Richten Sie ein systematisches Monitoring ein, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben:

  • Regelmäßige Überprüfung des EU-Taxonomie-Compass
  • Dokumentation von Änderungen und deren Auswirkungen
  • Integration neuer Anforderungen in bestehende Prozesse

Ein solcher Ansatz stellt sicher, dass Sie langfristig konform bleiben.

Laut einer McKinsey-Studie achten 75 % der Verbraucher beim Einkauf auf die Nachhaltigkeit von Produkten [7].

Implementierungsressourcen

Referenzmaterialien

Hier sind einige nützliche Ressourcen, die Ihnen bei der Umsetzung helfen können:

Ressource Beschreibung Anwendung
EU-Taxonomie-Compass Ein interaktives Tool zur Klassifizierung von Aktivitäten Zuordnung von NACE-Codes und Prüfung technischer Bewertungskriterien
Technische Bewertungsbögen Checklisten für spezifische Aktivitäten Bewertung der Konformität mit der Taxonomie
KPI-Berechnungsvorlagen Excel-Tools zur Berechnung Ermittlung von Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen

Diese Tools sind eine gute Grundlage für die nächsten praktischen Schritte.

Praxisbeispiele deutscher Unternehmen

Ein Blick auf deutsche Unternehmen zeigt, wie die Umsetzung erfolgreich gestaltet werden kann:

Nordex SE hat im Bereich erneuerbare Energien überzeugende Ergebnisse erzielt:

  • Fokus auf "Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien (3.1)" und "Stromerzeugung aus Windkraft (4.3)"
  • Erfüllung der technischen Kriterien
  • Offenlegung von KPIs im Integrierten Jahresbericht 2024 [9]

Deutsche Börse Group hat ebenfalls interessante Ansätze verfolgt:

  • Im Geschäftsjahr 2021 lag der Schwerpunkt auf datenbasierten Lösungen zur Reduktion von Treibhausgasen
  • Fokus auf Datenverarbeitung und -hosting
  • Keine wesentlichen taxonomierelevanten Betriebs- oder Investitionsausgaben festgestellt [8]

Diese Beispiele zeigen, dass strukturierte Ansätze und Anpassungen entscheidend für eine nachhaltige und erfolgreiche Taxonomie-Implementierung sind. Dokumentation und fortlaufende Prozessoptimierung spielen dabei eine wichtige Rolle.

Geschäftsvorteile

Zugang zu Investitionen

Die Einhaltung der EU-Taxonomie eröffnet Unternehmen neue Finanzierungsmöglichkeiten. Seit Einführung der Offenlegungsverordnung im März 2021 sowie der EU-Taxonomie haben Investoren, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, klare Kriterien zur Bewertung ihrer Investitionen[3].

Vorteile für Investoren Vorteile für Unternehmen
Klare ESG-Bewertung Bessere Finanzierungskonditionen
Einheitliche Nachhaltigkeitsstandards Zugang zu grünen Finanzierungsprodukten
Geringeres Investitionsrisiko Höhere Attraktivität für Kapitalgeber

Ein strukturiertes Tax-Compliance-Management-System (Tax-CMS), das Steuerthemen in die ESG-Strategie integriert, kann steuerliche Vorteile nachhaltiger Investitionen effizient nutzen[3].

Marktposition

Die EU-Taxonomie bietet nicht nur bessere Finanzierungsmöglichkeiten, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit. Besonders in folgenden Branchen ist dies von Bedeutung:

  • Landwirtschaft
  • Produktion
  • Energie
  • Mobilität
  • Kommunikation
  • Immobilien

Eine Ausrichtung an den Vorgaben der EU-Taxonomie verschafft diesen Sektoren klare Vorteile[10]. Laut einer Untersuchung der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) erfüllt jedoch bisher nur eines von 62 geprüften Immobilienprojekten vollständig die Taxonomie-Anforderungen[10]. Das zeigt: Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich eine Vorreiterrolle sichern.

Mit einer umfassenden ESG-Tax-Strategie lassen sich nicht nur Steuervorteile erzielen, sondern auch die Reputation verbessern. Durch transparente Berichterstattung und die Anwendung des GRI-Standards 207 'Tax' können Unternehmen zusätzlich ihre Marktposition festigen[3].

Deutsche Anforderungen

In Deutschland wurden spezifische Vorgaben eingeführt, um die Umsetzung der EU-Taxonomie weiter voranzutreiben. Diese sind sowohl in der CSRD als auch in den deutschen Berichtsstandards festgeschrieben.

CSRD-Anforderungen

Die CSRD erweitert die Berichtspflichten für deutsche Unternehmen erheblich. Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen erstmals verpflichtet, die neuen Vorgaben umzusetzen. Die Kriterien für die Berichtspflicht sind dabei klar geregelt:

Unternehmenskategorie Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme
Große Unternehmen > 1.000 > 50 Mio. € > 25 Mio. €
Kapitalmarktorientierte Unternehmen > 500 > 40 Mio. € > 20 Mio. €

Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland wird auf etwa 14.600 steigen. Gleichzeitig soll die Anzahl der zu meldenden Datenpunkte um fast 70 % verringert werden, um den bürokratischen Aufwand zu senken [11]. Diese neuen Regelungen bilden die Grundlage für die deutschen Berichtsstandards.

Deutsche Berichtsstandards

Im August 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die deutsche Version der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards legen fest, dass Unternehmen Angaben zu ihrem Umsatz (Turnover), ihren Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) machen müssen, die mit nachhaltigen Aktivitäten verbunden sind. Zusätzlich müssen die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht digital markiert werden. Die Verantwortung für die Berichterstattung liegt dabei bei der Unternehmensführung.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernimmt die Aufsicht, insbesondere über Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen. Für die praktische Umsetzung wurde der Leitfaden "10 Schritte zur CSRD" entwickelt, der Unternehmen Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Die Einführung erfolgt ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 [11].

Nächste Schritte

Um die EU-Taxonomie erfolgreich umzusetzen, sind jetzt konkrete Maßnahmen erforderlich. Diese bauen auf den zuvor beschriebenen Compliance-Schritten auf und führen zur praktischen Umsetzung.

Sofortige Vorbereitungsmaßnahmen

  • Aktivitätsanalyse durchführen
    Erfassen Sie alle wirtschaftlichen Aktivitäten Ihres Unternehmens und nutzen Sie die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Klassifizierungssysteme.

  • Datenmanagement aufbauen
    Richten Sie ein systematisches Datenmanagement für die identifizierten relevanten Themen ein.

Berichtskomponente Erforderliche Daten Verantwortliche Abteilung
Taxonomie-Fähigkeit Wirtschaftliche Aktivitäten, NACE-Codes Controlling
Wesentliche Beiträge Umweltziele, technische Bewertungskriterien Nachhaltigkeitsabteilung
DNSH-Kriterien Umweltauswirkungen, Risikoanalysen Umweltmanagement
"Nach unserer Erfahrung ist die erstmalige Berichterstattung in der Regel die größte Herausforderung. Daher sind Unternehmen, die frühzeitig beginnen, besser positioniert, um eine solide Grundlage zu schaffen, die zukünftige Berichtszyklen erleichtert und effizienter macht." [5]

Praktische Umsetzung

  • Führt bis Ende 2024 eine Lückenanalyse zur ESRS-Berichterstattung durch und plant einen Probelauf für 2025.
  • Schult die verantwortlichen Mitarbeiter frühzeitig, um Fachwissen und Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen aufzubauen.
  • Etabliert einen kontinuierlichen Dialog mit Wirtschaftsprüfern, um mögliche Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und zu lösen.

Als Unterstützung könnt ihr die vom Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) und dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) entwickelte Zehn-Schritte-Anleitung nutzen. Diese dient als praktischer Leitfaden für eine strukturierte Herangehensweise an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Wie ich helfen kann

Ich unterstütze Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie effizient umzusetzen – mit einem klaren, praxisnahen Ansatz. Ob erste Gap-Analyse, KPI-Berechnung oder komplette Berichterstattung: Ich begleite euch mit Erfahrung, passenden Tools und einem strukturierten Vorgehen. Gemeinsam legen wir die Grundlagen für regulatorische Compliance und nutzen die Taxonomie als Hebel für nachhaltige Transformation und Investitionsfähigkeit. Nehmt dazu Kontakt mit mir auf.

FAQ zur EU-Taxonomie

Was ist die EU-Taxonomie, und warum wurde sie eingeführt?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten. Sie wurde eingeführt, um Greenwashing zu vermeiden und Investitionen gezielt in nachhaltige Bereiche zu lenken.
Welche Unternehmen sind von der EU-Taxonomie betroffen?
Primär große Unternehmen und börsennotierte KMU, aber auch kleinere Unternehmen können sie freiwillig nutzen.
Welche Umweltziele deckt die EU-Taxonomie ab?
Sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Schadstoffvermeidung, Biodiversität.
Was bedeutet das Prinzip „Do No Significant Harm" (DNSH)?
Es verlangt, dass eine Aktivität keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt.
Wie analysiere ich die Taxonomiefähigkeit meines Unternehmens?
Durch Abgleich der eigenen Aktivitäten mit NACE-Codes und Nutzung des EU-Taxonomie-Compass.
Welche Kennzahlen (Umsatz, CapEx, OpEx) müssen offengelegt werden?
Unternehmen müssen den Anteil nachhaltiger Aktivitäten an Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben offenlegen.
Gibt es Tools oder Vorlagen, die bei der Umsetzung helfen können?
Ja, etwa den EU-Taxonomie-Compass, technische Bewertungskriterien und Excel-Vorlagen zur KPI-Berechnung.
Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

Ein unabhängiger Berater, der Unternehmen hilft, die Zukunft zu gestalten und langfristiges Wachstum zu erreichen.

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