Erfassung und Reporting finanzierter Emissionen: Ein Leitfaden
In diesem Leitfaden erhalten Nachhaltigkeitsmanager wertvolle Einblicke, wie sie finanzierte...
Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument der EU zur Förderung nachhaltiger Investitionen. Sie schafft Klarheit darüber, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, und gibt Unternehmen einen verbindlichen Rahmen zur Bewertung und Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Dieser Artikel bietet eine strukturierte Checkliste für Unternehmen, die ihre Aktivitäten taxonomiekonform ausrichten und berichten möchten – praxisnah, verständlich und aktuell.
Die EU-Taxonomie hilft Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auf Nachhaltigkeit zu prüfen und offenzulegen. Sie ist besonders relevant für große Unternehmen und börsennotierte KMU in Deutschland. Ziel ist es, Greenwashing zu vermeiden und Investitionen in umweltfreundliche Bereiche zu fördern.
Wichtige Fakten auf einen Blick:
5-Schritte-Plan zur Umsetzung:
Die Einhaltung der EU-Taxonomie bietet Vorteile wie günstigere Finanzierungsmöglichkeiten, bessere Marktposition und Zugang zu grünen Investitionen. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um den neuen Berichtspflichten gerecht zu werden und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltfreundlich eingestuft werden können. Sie dient als Grundlage, um nachhaltige Aktivitäten klar zu identifizieren und gibt dabei einen konkreten Rahmen vor, der durch festgelegte Ziele gestützt wird.
Die Taxonomie basiert auf sechs zentralen Umweltzielen, die im Fokus stehen:
Umweltziel | Beschreibung |
---|---|
Klimaschutz | Verringerung von Treibhausgasemissionen |
Anpassung an den Klimawandel | Maßnahmen zur Bewältigung von Klimawandelfolgen |
Nachhaltige Nutzung von Wasser | Schutz von Gewässern und Meeresökosystemen |
Kreislaufwirtschaft | Förderung von Wiederverwendung und Recycling |
Vermeidung von Umweltverschmutzung | Begrenzung und Reduzierung von Schadstoffen |
Schutz der Biodiversität | Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen |
Eine wirtschaftliche Aktivität wird als nachhaltig betrachtet, wenn sie mindestens eines dieser Ziele maßgeblich unterstützt, ohne dabei eines der anderen Ziele erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Prinzip wird als „Do No Significant Harm“ (DNSH) bezeichnet [1].
Die Taxonomie beeinflusst direkt die Berichtspflichten von Unternehmen in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2023 sind folgende Unternehmen verpflichtet, ihre Taxonomie-Konformität offenzulegen [2]:
Kleinere Unternehmen können die EU-Taxonomie freiwillig nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten und sich auf künftige Anforderungen vorzubereiten [4].
Im Februar 2025 stellte die Europäische Kommission das „Omnibus-Paket“ vor, das darauf abzielt, die bestehenden Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen [4]. Dies zeigt, dass das Regelwerk kontinuierlich weiterentwickelt wird, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern.
Basierend auf den Grundlagen der Taxonomie folgt hier ein praktischer 5-Schritte-Plan zur Umsetzung.
Erfassen Sie sämtliche Geschäftsaktivitäten. Nutzen Sie das EU-Taxonomie-Compass-Tool, das eine vollständige Liste der relevanten Aktivitäten bereitstellt. Ordnen Sie jeder Aktivität den passenden NACE-Code zu, um die Klassifizierung zu erleichtern [5].
Schritt | Maßnahmen |
---|---|
Aktivitäten erfassen | Alle Geschäftsaktivitäten auflisten |
NACE-Zuordnung | Aktivitäten mit passenden NACE-Codes abgleichen |
Dokumentation | Gründe für die Taxonomiefähigkeit festhalten |
Bewerten Sie Ihre Konformität anhand dieser drei Kriterien:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Aktivitäten mindestens eines der sechs Umweltziele unterstützen. Die technischen Bewertungskriterien müssen vollständig erfüllt sein [5].
Prüfen Sie, ob Ihre Aktivitäten keine anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen [5].
Überprüfen Sie, ob internationale Arbeits- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden [5].
Messen Sie folgende Kennzahlen:
"Die Zusammenarbeit ersparte uns viel Aufwand, da das Thema zu neu, komplex und umfangreich gewesen wäre, um es ohne externe Fachexpertise anzugehen. Diese Hürde wäre sonst zu hoch gewesen." - Gilbert Guntschnig, Manager, OMNIA Energy [7]
Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen:
Richten Sie ein systematisches Monitoring ein, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben:
Ein solcher Ansatz stellt sicher, dass Sie langfristig konform bleiben.
Laut einer McKinsey-Studie achten 75 % der Verbraucher beim Einkauf auf die Nachhaltigkeit von Produkten [7].
Hier sind einige nützliche Ressourcen, die Ihnen bei der Umsetzung helfen können:
Ressource | Beschreibung | Anwendung |
---|---|---|
EU-Taxonomie-Compass | Ein interaktives Tool zur Klassifizierung von Aktivitäten | Zuordnung von NACE-Codes und Prüfung technischer Bewertungskriterien |
Technische Bewertungsbögen | Checklisten für spezifische Aktivitäten | Bewertung der Konformität mit der Taxonomie |
KPI-Berechnungsvorlagen | Excel-Tools zur Berechnung | Ermittlung von Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen |
Diese Tools sind eine gute Grundlage für die nächsten praktischen Schritte.
Ein Blick auf deutsche Unternehmen zeigt, wie die Umsetzung erfolgreich gestaltet werden kann:
Nordex SE hat im Bereich erneuerbare Energien überzeugende Ergebnisse erzielt:
Deutsche Börse Group hat ebenfalls interessante Ansätze verfolgt:
Diese Beispiele zeigen, dass strukturierte Ansätze und Anpassungen entscheidend für eine nachhaltige und erfolgreiche Taxonomie-Implementierung sind. Dokumentation und fortlaufende Prozessoptimierung spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die Einhaltung der EU-Taxonomie eröffnet Unternehmen neue Finanzierungsmöglichkeiten. Seit Einführung der Offenlegungsverordnung im März 2021 sowie der EU-Taxonomie haben Investoren, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, klare Kriterien zur Bewertung ihrer Investitionen[3].
Vorteile für Investoren | Vorteile für Unternehmen |
---|---|
Klare ESG-Bewertung | Bessere Finanzierungskonditionen |
Einheitliche Nachhaltigkeitsstandards | Zugang zu grünen Finanzierungsprodukten |
Geringeres Investitionsrisiko | Höhere Attraktivität für Kapitalgeber |
Ein strukturiertes Tax-Compliance-Management-System (Tax-CMS), das Steuerthemen in die ESG-Strategie integriert, kann steuerliche Vorteile nachhaltiger Investitionen effizient nutzen[3].
Die EU-Taxonomie bietet nicht nur bessere Finanzierungsmöglichkeiten, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit. Besonders in folgenden Branchen ist dies von Bedeutung:
Eine Ausrichtung an den Vorgaben der EU-Taxonomie verschafft diesen Sektoren klare Vorteile[10]. Laut einer Untersuchung der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) erfüllt jedoch bisher nur eines von 62 geprüften Immobilienprojekten vollständig die Taxonomie-Anforderungen[10]. Das zeigt: Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich eine Vorreiterrolle sichern.
Mit einer umfassenden ESG-Tax-Strategie lassen sich nicht nur Steuervorteile erzielen, sondern auch die Reputation verbessern. Durch transparente Berichterstattung und die Anwendung des GRI-Standards 207 'Tax' können Unternehmen zusätzlich ihre Marktposition festigen[3].
In Deutschland wurden spezifische Vorgaben eingeführt, um die Umsetzung der EU-Taxonomie weiter voranzutreiben. Diese sind sowohl in der CSRD als auch in den deutschen Berichtsstandards festgeschrieben.
Die CSRD erweitert die Berichtspflichten für deutsche Unternehmen erheblich. Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen erstmals verpflichtet, die neuen Vorgaben umzusetzen. Die Kriterien für die Berichtspflicht sind dabei klar geregelt:
Unternehmenskategorie | Mitarbeiter | Umsatz | Bilanzsumme |
---|---|---|---|
Große Unternehmen | > 1.000 | > 50 Mio. € | > 25 Mio. € |
Kapitalmarktorientierte Unternehmen | > 500 | > 40 Mio. € | > 20 Mio. € |
Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland wird auf etwa 14.600 steigen. Gleichzeitig soll die Anzahl der zu meldenden Datenpunkte um fast 70 % verringert werden, um den bürokratischen Aufwand zu senken [11]. Diese neuen Regelungen bilden die Grundlage für die deutschen Berichtsstandards.
Im August 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die deutsche Version der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards legen fest, dass Unternehmen Angaben zu ihrem Umsatz (Turnover), ihren Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) machen müssen, die mit nachhaltigen Aktivitäten verbunden sind. Zusätzlich müssen die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht digital markiert werden. Die Verantwortung für die Berichterstattung liegt dabei bei der Unternehmensführung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernimmt die Aufsicht, insbesondere über Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen. Für die praktische Umsetzung wurde der Leitfaden "10 Schritte zur CSRD" entwickelt, der Unternehmen Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Die Einführung erfolgt ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 [11].
Um die EU-Taxonomie erfolgreich umzusetzen, sind jetzt konkrete Maßnahmen erforderlich. Diese bauen auf den zuvor beschriebenen Compliance-Schritten auf und führen zur praktischen Umsetzung.
Aktivitätsanalyse durchführen
Erfassen Sie alle wirtschaftlichen Aktivitäten Ihres Unternehmens und nutzen Sie die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Klassifizierungssysteme.
Datenmanagement aufbauen
Richten Sie ein systematisches Datenmanagement für die identifizierten relevanten Themen ein.
Berichtskomponente | Erforderliche Daten | Verantwortliche Abteilung |
---|---|---|
Taxonomie-Fähigkeit | Wirtschaftliche Aktivitäten, NACE-Codes | Controlling |
Wesentliche Beiträge | Umweltziele, technische Bewertungskriterien | Nachhaltigkeitsabteilung |
DNSH-Kriterien | Umweltauswirkungen, Risikoanalysen | Umweltmanagement |
"Nach unserer Erfahrung ist die erstmalige Berichterstattung in der Regel die größte Herausforderung. Daher sind Unternehmen, die frühzeitig beginnen, besser positioniert, um eine solide Grundlage zu schaffen, die zukünftige Berichtszyklen erleichtert und effizienter macht." [5]
Als Unterstützung könnt ihr die vom Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) und dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) entwickelte Zehn-Schritte-Anleitung nutzen. Diese dient als praktischer Leitfaden für eine strukturierte Herangehensweise an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Ich unterstütze Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie effizient umzusetzen – mit einem klaren, praxisnahen Ansatz. Ob erste Gap-Analyse, KPI-Berechnung oder komplette Berichterstattung: Ich begleite euch mit Erfahrung, passenden Tools und einem strukturierten Vorgehen. Gemeinsam legen wir die Grundlagen für regulatorische Compliance und nutzen die Taxonomie als Hebel für nachhaltige Transformation und Investitionsfähigkeit. Nehmt dazu Kontakt mit mir auf.
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