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Vorbereitung auf das EU ETS 2: Ein praktischer Leitfaden für Unternehmen

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Das EU ETS 2 startet 2027 und erweitert den Emissionshandel auf Gebäude- und Verkehrssektoren. Unternehmen, die Brennstoffe in den Markt bringen, müssen sich frühzeitig vorbereiten. Hier die wichtigsten Schritte:

  • Fristen beachten:
    • Bis 31.08.2024: Überwachungsplan einreichen.
    • Bis 30.04.2025: Erster Emissionsbericht für 2024 einreichen.
  • Emissionen erfassen: Dokumentation gemäß EBeV 2022 (z. B. Brennstoffart, CO₂-Mengen).
  • CO₂-Kosten planen: Marktpreise überwachen, Budget mit Risikopuffer erstellen.
  • Maßnahmen umsetzen:
    • Technisch: Energiemanagementsysteme, moderne Heizsysteme.
    • Organisatorisch: Mitarbeiterschulungen, Energieziele setzen.
  • Compliance sicherstellen: Dokumentationen prüfen, Audits durchführen.

Wichtig: Frühzeitige Vorbereitung minimiert Kosten und Risiken. Nutzen Sie das EU ETS 2 als Chance, Ihre Prozesse klimafreundlich auszurichten und Ihre Marktposition zu stärken.

EU ETS 2 Kernkomponenten

Neue Sektoren unter EU ETS 2

Das EU ETS 2 bringt ein separates Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Industrien. Es basiert auf einem sogenannten Upstream-Ansatz: Unternehmen, die Brennstoffe in den Markt bringen (wie z. B. Gashändler), tragen die Verantwortung für die Emissionen. Abgedeckt werden energierelevante Brennstoffe, einschließlich Produkte wie Petrolkoks – hauptsächlich betrifft dies Unternehmen, die bereits unter das BEHG fallen.

Kohlenstoffpreissystem

Das System schafft einen eigenständigen Markt für CO₂-Zertifikate, die über Auktionen gehandelt werden.

"Das Europäische Emissionshandelssystem 2 (EU ETS 2) ist ein neues unabhängiges System für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Industriezweige." – DEHSt

Wichtige Umsetzungstermine

Die Einführung des EU ETS 2 erfolgt schrittweise:

Zeitraum Meilenstein Anforderungen
2024–2026 Berichterstattungsphase Erste Emissionsberichte
2025 Überwachungsplan Einreichung des Überwachungsplans
30. April 2025 Erster Emissionsbericht Bericht für das Jahr 2024
2027 Vollständige Umsetzung Abgabepflicht für Zertifikate startet

Ab 2024 beginnt die Berichterstattungsphase, und bis zum 30. April 2025 muss der erste Emissionsbericht für 2024 vorliegen. Unternehmen sollten zudem einen Überwachungsplan für 2025 erstellen und eine Emissionsgenehmigung beantragen.

Wichtig: Brennstoffe, die bereits unter EU ETS 1 fallen, bleiben unberührt. Kommunale Abfallverbrennungsanlagen melden ihre Emissionen weiterhin unter EU ETS 1.

EU ETS 2-Anforderungen erfüllen

Anforderungen zur Emissionserfassung

Die Erfassung von Emissionen im Rahmen des EU ETS 2 basiert auf den Vorgaben der EBeV 2022. Dabei müssen Emissionen aus dem Brennstoffverbrauch vollständig und konsistent dokumentiert werden. Die wichtigsten Punkte der Dokumentation umfassen:

Berichtselement Details
Unternehmensdaten Name, Rechtsform, Ansprechpartner, Berichtsjahr
Emissionsdaten Gesamtemissionen in t CO₂, Anteil an Bioenergie
Brennstoffdaten Brennstoffart, Menge, Umrechnungsfaktoren, Heizwerte
Nachweise Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelzählungen und -belastungen

Nach der Erfassung der Emissionen steht die Verwaltung der CO₂-Zertifikate im Vordergrund.

Verwaltung von CO₂-Zertifikaten

Die CO₂-Zertifikate müssen systematisch verwaltet werden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu gehören:

  • Erster Emissionsbericht: Einreichung bis spätestens 30. April 2025 für das Berichtsjahr 2024.
  • Überwachungsplan: Vorlage für das Berichtsjahr 2025.
  • Dokumentation: Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen für mindestens zehn Jahre.

"Die EU-Überwachungs- und Berichterstattungsverordnung (2018/2066) regelt die Anforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen im EU-ETS als Ganzes, einschließlich EU ETS 2"

Emissionsüberwachungssysteme

Die technische Überwachung der Emissionen erfordert zuverlässige Systeme, die Brennstoffarten und -mengen präzise erfassen. Diese Systeme müssen:

  • Berechnungsfaktoren korrekt anwenden
  • Datenlücken konservativ schätzen
  • Eine lückenlose Dokumentation sicherstellen

Die Berechnung der meldepflichtigen Emissionen erfolgt nach einer festgelegten Formel, die auch Abzüge zur Vermeidung von Doppelzählungen und -belastungen berücksichtigt. Besonders wichtig ist die genaue Dokumentation der Brennstoffdaten, vor allem bei Lieferungen an EU ETS-Anlagen.

EU ETS II: Buildings and road transport

Kostenkontrolle und Emissionsreduzierung

Die Vorbereitung auf das EU ETS 2 erfordert mehr als nur technische Datenerfassung – auch steuerliche und operative Steuerung sind entscheidend.

Planung des CO₂-Kostenbudgets

Ein gut durchdachtes CO₂-Kostenbudget ist der Schlüssel. Nutzen Sie historische Daten, Marktanalysen und Risikopuffer, um Ihre Planung zu optimieren. Hier ein paar wichtige Punkte:

  • Analysieren Sie vergangene Emissionen, um den zukünftigen Zertifikatsbedarf abzuschätzen.
  • Überwachen Sie Marktpreise, um günstige Kaufzeitpunkte zu identifizieren.
  • Richten Sie einen Risikopuffer ein, um unerwartete Preisschwankungen abzufedern.
  • Prüfen Sie mögliche staatliche Förderprogramme oder Subventionen.

Ein strukturiertes Budget schafft die Grundlage für gezielte Maßnahmen zur Emissionsminderung.

Maßnahmen zur Emissionsreduzierung

Emissionen lassen sich durch technische und organisatorische Ansätze senken. Beispiele hierfür sind:

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von Energiemanagementsystemen, um den Verbrauch in Echtzeit zu überwachen.
  • Modernisierung von Heizungs- und Kühlsystemen für mehr Effizienz.
  • Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung, wie LED-Systeme.

Organisatorische Ansätze:

  • Schulungen für Mitarbeitende, um energiesparendes Verhalten zu fördern.
  • Festlegung konkreter Ziele zur Energieeinsparung.
  • Regelmäßige Überprüfung der Energieeffizienz durch interne Audits.

Sicherstellung der Compliance

Neben der Kostenkontrolle und Emissionsminderung ist die Einhaltung der EU ETS 2-Regeln unerlässlich. Ein durchdachtes Risikomanagement hilft, Compliance-Probleme zu vermeiden. Wichtige Schritte sind:

  • Einführung eines klaren Dokumentationssystems, das interne Prüfungen erleichtert.
  • Regelmäßige Audits, um die Emissionserfassung zu überprüfen und zu verbessern.
  • Frühzeitige Einbindung von Expertinnen und Experten für Nachhaltigkeit.

Durch die Integration dieser Ansätze in Ihre Unternehmensstrategie können Sie nicht nur Kosten senken, sondern auch sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Geschäftswachstum unter EU ETS 2

Stärkung der Marktposition

Die Einhaltung der Vorgaben des EU ETS 2 kann Unternehmen dabei helfen, ihre Marktposition zu festigen, das Markenimage zu verbessern und den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsquellen zu erleichtern.

Ein internes CO₂-Bilanzierungssystem ermöglicht es, Emissionen präzise zu überwachen und gegenüber Stakeholdern transparent darzustellen. Diese Transparenz ist ein Schlüssel, um Investoren und Partner von der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens zu überzeugen. Zudem wird der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten erleichtert, die an nachweisbare Umweltleistungen gekoppelt sind.

Neue Geschäftschancen

Eine stärkere Marktposition eröffnet Unternehmen direkte Chancen für Wachstum und Innovation. Investitionen in umweltfreundliche Technologien bieten Potenzial für neue Geschäftsfelder. Der EU-Rahmen für die Zertifizierung von CO₂-Entnahmen (CRCF) definiert dabei drei wesentliche Bereiche:

Kategorie Beschreibung Geschäftspotenzial
Carbon Farming CO₂-Bindung in der Landwirtschaft Entwicklung nachhaltiger Agrarprojekte
Dauerhafte CO₂-Speicherung Technische Verfahren zur CO₂-Entnahme Einsatz und Ausbau neuer Technologien
CO₂-Speicherung in Produkten Langfristige Bindung in Materialien Herstellung klimafreundlicher Produkte

ESG-Strategie und Integration

Um die Anforderungen des EU ETS 2 langfristig in die Unternehmensstrategie einzubinden, ist eine umfassende Integration in die ESG-Ziele (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) erforderlich.

Ein strukturierter Ansatz, der strategische Planung, die Einbindung von Nachhaltigkeitsexperten und regelmäßige Überprüfungen der Zielerreichung umfasst, stellt sicher, dass die ESG-Integration nicht nur auf dem Papier besteht.

Qualitätsstandards im Fokus: Der CRCF bewertet CO₂-Entnahmen anhand der "QU.A.L.ITY"-Kriterien:

  • Quantifizierung: Ergebnisse müssen messbar sein.
  • Additionalität: Es muss ein echter Mehrwert nachgewiesen werden.
  • Langfristige Speicherung: CO₂ muss dauerhaft gebunden bleiben.
  • Nachhaltigkeit: Maßnahmen müssen umweltfreundlich umgesetzt werden.

Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Anbietern und der Einsatz transparenter Bewertungsmechanismen sind entscheidend, um diese Standards zu erfüllen und die ESG-Strategie erfolgreich umzusetzen.

Deutsche Marktanforderungen

Deutsche Compliance-Vorschriften

In Deutschland ergänzen nationale Regelungen wie das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Vorgaben des EU ETS 2. Das BEHG schafft den rechtlichen Rahmen für den nationalen Emissionshandel und gilt parallel zu den EU-Bestimmungen. Unternehmen sollten sich mit diesen Anforderungen vertraut machen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Der Preis für Emissionszertifikate folgt einem festgelegten Preispfad:

Jahr Preis pro Emissionszertifikat
2023 30,00 €
2024 45,00 €
2025 55,00 €
2026 55,00 € – 65,00 € (Preiskorridor)

Das Umweltbundesamt überwacht die Einhaltung der Vorschriften und sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Berichts- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß erfüllen.

Deutsche Dokumentationsstandards

Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) definiert klare Anforderungen an die Dokumentation von Emissionen. Unternehmen müssen folgende Kernpunkte in ihren Berichten berücksichtigen:

  • Gesamtemissionen des Kalenderjahres
  • Angaben zu den in Verkehr gebrachten Brennstoffen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelzählungen
  • Informationen zur Vermeidung von Doppelbelastungen

Die Berichte sind spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Zusätzlich müssen alle relevanten Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Vorgaben erfordern oft Anpassungen in den internen Prozessen der Unternehmen, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.

Deutsche Geschäftspraktiken

Um den gesetzlichen Vorgaben und Dokumentationsstandards gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre internen Abläufe anpassen. Das BEHG sollte systematisch in die Geschäftsprozesse integriert werden, wobei ein zuverlässiges Monitoring-System sowohl die Anforderungen des EU ETS 2 als auch die deutschen Regelungen abdecken muss.

Wichtige Schritte dabei sind:

  • Erstellung eines Monitoring-Plans für Brennstoffemissionen
  • Aufbau eines internen Kontrollsystems zur Sicherstellung der Datenqualität
  • Schulung der zuständigen Mitarbeiter
  • Einbindung der Emissionsdaten in die Unternehmensberichterstattung

Diese Maßnahmen helfen Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen und ihre Prozesse entsprechend auszurichten.

Fazit

Die Maßnahmen zeigen klar, wie Unternehmen das EU ETS 2 für sich nutzen können. Trotz der Herausforderungen bietet es zahlreiche Möglichkeiten für eine klimafreundliche Neuausrichtung.

Zeitrahmen Maßnahmen Fristen
Kurzfristig Emissionen überwachen, Monitoring-Plan erstellen Ab Januar 2024, Einreichung bis 31.08.2024
Mittelfristig Emissionsberichte erstellen und einreichen Bis 30.04.2025
Langfristig Zertifikatehandel und vollständige Einhaltung Ab 2027

Eine rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend. Unternehmen sollten ihre internen Abläufe anpassen, ein zuverlässiges Überwachungssystem implementieren und Verantwortlichkeiten klar definieren. Investitionen in Überwachungssysteme und Schulungen verhindern unnötige Doppelarbeit.

Im deutschen Kontext ist die Abstimmung mit dem BEHG besonders wichtig. Eine gut durchdachte Compliance-Strategie hilft dabei, Synergien zu nutzen und ineffiziente Prozesse zu vermeiden.

Auch die Kosten müssen im Blick bleiben: Mit Zertifikatepreisen von 55,00 € im Jahr 2025 und einem Preiskorridor von 55,00 € bis 65,00 € in 2026 ist eine kontinuierliche Anpassung der Emissionsstrategien notwendig.

Die genaue Erfassung und Verwaltung von Emissionsdaten ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Vorteile in einem Markt, der immer stärker auf Klimaschutz setzt.

FAQ

EU ETS 2 Grundlagen

Was ist das EU ETS 2?
Das EU ETS 2 ist ein „Upstream-System“ für den Emissionshandel, das sich an Unternehmen richtet, die Brennstoffe in den Markt bringen, wie beispielsweise Gashandelsunternehmen. Es erweitert das bestehende EU-Emissionshandelssystem um zusätzliche Sektoren.

Wer ist betroffen?
Die meisten Unternehmen, die bereits durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet sind, werden auch unter das EU ETS 2 fallen und berichtspflichtig sein.

Vorbereitungsschritte

Welche Fristen sind zu beachten?

Termin Verpflichtung Besonderheiten
31.08.2024 Einreichung Überwachungsplan Gilt erstmals für das Berichtsjahr 2025
30.04.2025 Emissionsbericht 2024 Basierend auf historischen Emissionen, keine Verifizierung erforderlich

Was muss konkret vorbereitet werden?
Eine Emissionsgenehmigung ist erforderlich und kann zusammen mit dem Überwachungsplan eingereicht werden. Die Datenerfassung basiert auf der vorhandenen nEHS-Datenstruktur, um Doppelarbeiten zu vermeiden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Welche Sanktionen drohen?
Bei Verstößen gegen die Vorschriften des EU ETS 2 können hohe Strafen verhängt werden. Die Details dazu sind im TEHG-E geregelt, das am 09.10.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Deutsche Klimapolitik

Wie verhält sich EU ETS 2 zum deutschen nEHS?
Zwischen 2024 und 2026 laufen beide Systeme parallel. Unternehmen, die bereits am nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) teilnehmen, erhalten in dieser Übergangsphase einen Einblick in die Anforderungen des EU ETS 2.

Verfügbare Unterstützung

Wie erfolgt die Berichterstattung?
Die Emissionsberichte müssen jährlich bis zum 30. April für das Vorjahr eingereicht werden. Für das Jahr 2024 gelten vereinfachte Regeln, und eine Verifizierung ist nicht erforderlich.

Welche Tools stehen zur Verfügung?
Die bestehende nEHS-Infrastruktur wird für die Berichterstattung im EU ETS 2 genutzt. Das sorgt für einen unkomplizierten Übergang und reduziert den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen.

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Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

Ein unabhängiger Berater, der Unternehmen hilft, die Zukunft zu gestalten und langfristiges Wachstum zu erreichen.

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