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Sorgfaltspflicht neu gedacht: Die Omnibus-Anpassungen an die CSDDD im Überblick

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Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) bringt seit dem 25. Juli 2024 neue EU-weite Vorgaben, um Menschenrechte und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette besser zu schützen. Die CSDDD wurde am 25. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie muss jedoch bis zum 26. Juli 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Die Umsetzung und Interpretation können sich also je nach Land unterscheiden. Unternehmen müssen strengere Sorgfaltspflichten einhalten, umfassender berichten und Klimatransitionspläne entwickeln, die mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmen.

Wichtige Änderungen:

  • Erweiterte Lieferkettenregeln: Gilt für Upstream-, Downstream- und indirekte Lieferanten.
  • Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen können bei Verstößen haftbar gemacht werden.
  • Sanktionen: Bußgelder bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Neue Schwellenwerte: Ab 2027 für Unternehmen mit >5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. € Umsatz, schrittweise Ausweitung bis 2029.
  • Berichtspflichten: Einheitlich mit der CSRD abgestimmt, inkl. Klimatransitionsplan.

Vergleich CSDDD vs. LkSG:

Aspekt CSDDD LkSG
Klimaschutzfokus Sehr stark Weniger stark
Lieferkette Upstream & Downstream Nur Upstream
Haftung Zivilrechtlich Keine
Bußgelder Bis zu 5 % des Jahresumsatzes Niedriger angesetzt

Unternehmen sollten ihre ESG-Strategien jetzt anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und Sanktionen zu vermeiden.

CSDDD vereinfacht: Wie Sie Ihre Sorgfaltspflichten in der ...

Hauptänderungen in den Omnibus-Anpassungen

Die Omnibus-Anpassungen konzentrieren sich auf drei Kernbereiche: strengere Sorgfaltspflichten, angeglichene Berichtspflichten durch die CSRD und erweiterte Lieferkettenregeln.

Neue Sorgfaltspflichten

Die CSDDD verschärft die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten im Vergleich zum LkSG deutlich. Ab dem 26. Juli 2027 gelten die neuen Vorgaben für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Diese Schwellenwerte werden schrittweise gesenkt:

Datum Mitarbeitende Mindestumsatz
26.07.2027 > 5.000 1,5 Mrd. €
26.07.2028 > 3.000 900 Mio. €
26.07.2029 > 1.000 450 Mio. €

Unternehmen müssen einen umfassenden Due-Diligence-Prozess einführen, der die Identifikation von Risiken, Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen zur Wirksamkeit umfasst. Zudem ist ein Beschwerdemechanismus einzurichten, der für alle Stufen der Wertschöpfungskette zugänglich ist. Diese Anforderungen fließen in die Compliance-Checkliste im nächsten Kapitel ein.

Verbindung zu anderen EU-Vorschriften

Die CSDDD stimmt die Berichtspflichten mit der CSRD ab, um Doppelberichterstattung zu vermeiden. Zusätzlich fordert sie die Erstellung eines Klimatransitionsplans, der mit dem 1,5-°C-Ziel übereinstimmt – ein Punkt, der im LkSG nicht enthalten ist.

Lieferkettenregeln

Die CSDDD erweitert den Begriff der „Kette der Aktivitäten“ auf Upstream-, Downstream- und indirekte Lieferanten. Im Gegensatz dazu beschränkt sich das LkSG auf direkte Zulieferer.

Aspekt CSDDD-Anforderung Praktische Umsetzung
Reichweite Upstream und Downstream Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette
Sorgfaltspflichten Gleichstellung von direkten und indirekten Lieferanten Breiteres Risikomanagement
Haftung Zivilrechtliche Haftung bei Verstößen Stärkere Kontrollmechanismen
Sanktionen Bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes Solide Compliance-Systeme

Experten raten, die nächsten zwei Jahre zur Anpassung interner Compliance-Verfahren zu nutzen. Im Jahr 2023 prüfte das BAFA 486 Fälle im Rahmen des LkSG und deutete auf verstärkte Kontrollen hin. Die erweiterten Anforderungen machen es notwendig, das Risikomanagement und die Kommunikation in der Lieferkette anzupassen.

Diese Änderungen bilden die Grundlage für die kommenden ESG-Strategie-Updates und die Compliance-Checkliste.

Kritik und offene Fragen
Trotz des grundsätzlich begrüßten Ziels der CSDDD – einer Stärkung von Menschenrechten und Umweltschutz – gibt es auch kritische Stimmen. Wirtschaftsverbände befürchten eine Zunahme von Rechtsunsicherheit und Bürokratie, insbesondere durch die zivilrechtliche Haftung. Diese sei schwer in internationale Lieferketten integrierbar, in denen europäische Unternehmen nur begrenzte Einflussmöglichkeiten hätten. Zudem sehen manche Jurist:innen Risiken durch konkurrierende Klagerechte in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

ESG-Strategie-Updates für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen passen derzeit ihre Prozesse an, um den Anforderungen der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) gerecht zu werden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere Risikomanagement, Lieferkettenkommunikation und Berichtspflichten.

Änderungen im Risikomanagement

Die CSDDD erweitert den Fokus der Risikoanalyse auf die gesamte Wertschöpfungskette – von der Produktion bis zur Nutzung. Ein zentraler Punkt ist die Einbindung von Klimarisiken in bestehende Risikomanagementsysteme.

Wichtige Aspekte des neuen Ansatzes:

  • Umfassende Bewertung von Menschenrechts-, Umwelt- und Klimarisiken
  • Erstellung eines Klimatransitionsplans, der das 1,5-Grad-Ziel unterstützt
  • Zweijährliche Überprüfung der Maßnahmen auf Effektivität

Zusätzlich wird die Zusammenarbeit mit Akteuren innerhalb der Lieferkette verstärkt.

Neue Anforderungen an die Lieferkettenkommunikation

Die CSDDD fordert von Unternehmen, die Kommunikation entlang der Lieferkette transparenter und zugänglicher zu gestalten. Zwei zentrale Maßnahmen sind dabei:

  • Einführung eines öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismus für alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette
  • Aktive Einbindung von Stakeholdern, darunter Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen

Berichtspflichten und Sanktionen

Unternehmen müssen in ihren Jahresberichten detailliert über ihre Due-Diligence-Maßnahmen informieren. Diese Berichte müssen folgende Inhalte umfassen:

  • Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
  • Fortschritte beim Klimatransitionsplan in Bezug auf das 1,5-Grad-Ziel
  • Ergebnisse regelmäßiger Wirksamkeitsprüfungen

Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen, die bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können.

Sorgfaltspflicht als Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die Sorgfaltspflichten nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als strategisches Werkzeug verstehen, können mittelfristig profitieren. Transparente Lieferketten, glaubwürdiger Klimaschutz und wirksames Stakeholder-Engagement stärken das Vertrauen von Kunden, Investoren und Mitarbeitenden.

Implementierungsleitfaden

Dieser Leitfaden beschreibt die Umsetzung der CSDDD-Compliance in drei klaren Phasen und stellt geeignete Werkzeuge vor.

Compliance-Checkliste

Die Einhaltung der CSDDD-Vorgaben erfolgt in drei Hauptschritten:

  1. Vorbereitungsphase
    Bis zum 26. Juli 2026 passen Unternehmen ihre internen Prozesse und Compliance-Strukturen an. Wichtige Aufgaben hierbei sind:
    • Durchführung von Risikobewertungen und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
    • Einführung von Monitoring-Systemen, Kommunikationsstrategien und Mechanismen zur Schadensbehebung (z. B. Wirksamkeitsprüfungen, öffentliche Berichte, Beschwerdemechanismen)
    • Dabei können bestehende Managementsysteme wie ISO 26000, EMAS oder SA8000 als Grundlage dienen und helfen, Anforderungen systematisch zu integrieren.
  2. Implementierungsphase
    In dieser Phase setzen Unternehmen die geplanten Maßnahmen um:
    • Entwicklung eines Klimatransitionsplans, der das 1,5‑Grad‑Ziel unterstützt
    • Einrichtung eines einfach zugänglichen Beschwerdesystems
  3. Überprüfungsphase
    Unternehmen bewerten alle zwei Jahre die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen, dokumentieren Fortschritte und passen Strategien an. Gleichzeitig bereiten sie die jährliche Berichterstattung im Einklang mit der CSRD vor.

Diese Schritte bilden das Grundgerüst. Für eine fristgerechte und effiziente Umsetzung ist professionelle Unterstützung ratsam.

Fiegenbaum Solutions Dienstleistungen

Fiegenbaum Solutions

Fiegenbaum Solutions bietet Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  • ESG-Strategie und Entwicklung von Netto-Null-Konzepten
  • Compliance und Erstellung von Berichten
  • Analyse von Lebenszyklus- und Klimarisiken

Datenmanagement-Systeme

Risikomanagement

  • Erfassung, Bewertung und Nachverfolgung von Risiken

Berichtstool

  • Automatisierte Datenerfassung und Erstellung von CSRD-konformen Berichten

Beschwerdemechanismus

  • Dokumentation von Beschwerden und Nachverfolgung von Maßnahmen

Änderungsübersicht

Die Omnibus-Anpassungen bringen fünf Hauptänderungen mit sich:

Kriterium CSDDD (Omnibus)
Geografischer Geltungsbereich EU und darüber hinaus
Chain-of-Activities-Konzept Umfasst alle, einschließlich indirekter und nachgelagerter Lieferanten
Zivilrechtliche Haftung Neu eingeführt
Barrierefreier Beschwerdemechanismus Für alle Betroffenen verpflichtend
Sanktionen Bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes

Im Vergleich dazu beschränkt sich das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf direkte Zulieferer, ohne zivilrechtliche Haftung oder verpflichtende barrierefreie Beschwerdesysteme.

Im nächsten Abschnitt erläutern wir, wie Sie diese Änderungen effektiv in die Praxis umsetzen können.

Nächste Schritte für deutsche Unternehmen

Hier sind kompakte Empfehlungen für die abschließende Umsetzung:

Wichtige Schwerpunkte

Zu den zentralen Aufgaben zählen: menschenrechtliche und umweltbezogene Due-Diligence-Verfahren, die Entwicklung eines Klimatransitionsplans im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel, die Einbindung aller Zulieferer in das Risikomanagement, die Berichterstattung nach CSRD-Standards sowie die Einrichtung zugänglicher Beschwerdeverfahren.

Eine strukturierte Herangehensweise lässt sich mit der Checkliste aus dem Implementierungsleitfaden umsetzen. Unternehmen sollten ihre ESG-Strategien überprüfen und anpassen. Besonders entscheidend ist ein Risikomanagement, das alle zwei Jahre sowie bei Bedarf aktualisiert wird.

Unterstützung durch Experten

Falls interne Ressourcen nicht ausreichen, zieht spezialisierte Beratungsangebote in Betracht. Details zu verfügbaren Unterstützungsleistungen findet ihr im Abschnitt "Fiegenbaum Solutions Dienstleistungen".

FAQ

Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zur Umsetzung der CSDDD in Deutschland.

Compliance-Fristen

Die CSDDD trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Bis zum 26. Juli 2026 mussten die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht überführen. Die gestaffelten Schwellenwerte gelten ab dem 26.07.2027, 26.07.2028 und 26.07.2029 (Details dazu im Abschnitt „Neue Sorgfaltspflichten").

Betroffene Unternehmen

Die Regelung betrifft sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen, die die relevanten Schwellenwerte erreichen. Besonders betroffen sind Firmen in den Bereichen Produktion, Textil- und Lebensmittelhandel, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Rohstoffgewinnung. Auch Franchise- und Lizenzgeber mit einem Umsatz von über 80 Mio. € oder Lizenzgebühren ab 22,5 Mio. € fallen unter die CSDDD.

Anforderungen und Maßnahmen

Um die Vorgaben zu erfüllen, sollten bestehende LkSG-Maßnahmen an die CSDDD-Standards angepasst werden. Dazu gehört die Einführung eines Klimatransitionsplans mit einer mindestens zweijährigen Überprüfung der Wirksamkeit. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes geahndet werden. Ein barrierefreier Beschwerdemechanismus und regelmäßige Berichterstattung sind ebenfalls verpflichtend.

Wie unterscheidet sich die CSDDD von anderen internationalen Gesetzen und Standards wie dem UK Modern Slavery Act oder den UN Guiding Principles on Business and Human Rights?

Die CSDDD geht über das LkSG hinaus, indem sie Upstream- und Downstream-Lieferketten berücksichtigt, während sich das LkSG auf direkte Zulieferer beschränkt. Die CSDDD sieht eine zivilrechtliche Haftung vor, die im LkSG fehlt, und kann Bußgelder von bis zu 5 % des Jahresumsatzes verhängen. Außerdem legt die CSDDD einen sehr starken Fokus auf Klimaschutz, was im LkSG weniger stark ausgeprägt ist.

Welche spezifischen Branchen sind am stärksten von der CSDDD betroffen und welche besonderen Risiken gelten für diese Branchen?

Besonders betroffen sind Firmen in den Bereichen Produktion, Textil- und Lebensmittelhandel, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Rohstoffgewinnung.

Wie können KMUs, die nicht direkt unter die CSDDD fallen, dennoch von den Anforderungen betroffen sein und welche Schritte sollten sie unternehmen?

KMUs können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette von größeren, unter die CSDDD fallenden Unternehmen sind. Sie sollten sich darauf einstellen, dass diese größeren Unternehmen Informationen und Nachweise von ihnen anfordern, um ihre eigenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

Ein unabhängiger Berater, der Unternehmen hilft, die Zukunft zu gestalten und langfristiges Wachstum zu erreichen.

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