Alles über die Green Claims Directive: Auswirkungen und Umsetzungstipps
Die Green Claims Directive: Alles, was Unternehmen über die Auswirkungen auf ihre Marketingaussagen...
By: Johannes Fiegenbaum on 24.04.25 12:00
Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) bringt seit dem 25. Juli 2024 neue EU-weite Vorgaben, um Menschenrechte und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette besser zu schützen. Die CSDDD wurde am 25. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie muss jedoch bis zum 26. Juli 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Die Umsetzung und Interpretation können sich also je nach Land unterscheiden. Unternehmen müssen strengere Sorgfaltspflichten einhalten, umfassender berichten und Klimatransitionspläne entwickeln, die mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmen.
Aspekt | CSDDD | LkSG |
---|---|---|
Klimaschutzfokus | Sehr stark | Weniger stark |
Lieferkette | Upstream & Downstream | Nur Upstream |
Haftung | Zivilrechtlich | Keine |
Bußgelder | Bis zu 5 % des Jahresumsatzes | Niedriger angesetzt |
Unternehmen sollten ihre ESG-Strategien jetzt anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und Sanktionen zu vermeiden.
Die Omnibus-Anpassungen konzentrieren sich auf drei Kernbereiche: strengere Sorgfaltspflichten, angeglichene Berichtspflichten durch die CSRD und erweiterte Lieferkettenregeln.
Die CSDDD verschärft die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten im Vergleich zum LkSG deutlich. Ab dem 26. Juli 2027 gelten die neuen Vorgaben für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Diese Schwellenwerte werden schrittweise gesenkt:
Datum | Mitarbeitende | Mindestumsatz |
---|---|---|
26.07.2027 | > 5.000 | 1,5 Mrd. € |
26.07.2028 | > 3.000 | 900 Mio. € |
26.07.2029 | > 1.000 | 450 Mio. € |
Unternehmen müssen einen umfassenden Due-Diligence-Prozess einführen, der die Identifikation von Risiken, Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen zur Wirksamkeit umfasst. Zudem ist ein Beschwerdemechanismus einzurichten, der für alle Stufen der Wertschöpfungskette zugänglich ist. Diese Anforderungen fließen in die Compliance-Checkliste im nächsten Kapitel ein.
Die CSDDD stimmt die Berichtspflichten mit der CSRD ab, um Doppelberichterstattung zu vermeiden. Zusätzlich fordert sie die Erstellung eines Klimatransitionsplans, der mit dem 1,5-°C-Ziel übereinstimmt – ein Punkt, der im LkSG nicht enthalten ist.
Die CSDDD erweitert den Begriff der „Kette der Aktivitäten“ auf Upstream-, Downstream- und indirekte Lieferanten. Im Gegensatz dazu beschränkt sich das LkSG auf direkte Zulieferer.
Aspekt | CSDDD-Anforderung | Praktische Umsetzung |
---|---|---|
Reichweite | Upstream und Downstream | Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette |
Sorgfaltspflichten | Gleichstellung von direkten und indirekten Lieferanten | Breiteres Risikomanagement |
Haftung | Zivilrechtliche Haftung bei Verstößen | Stärkere Kontrollmechanismen |
Sanktionen | Bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes | Solide Compliance-Systeme |
Experten raten, die nächsten zwei Jahre zur Anpassung interner Compliance-Verfahren zu nutzen. Im Jahr 2023 prüfte das BAFA 486 Fälle im Rahmen des LkSG und deutete auf verstärkte Kontrollen hin. Die erweiterten Anforderungen machen es notwendig, das Risikomanagement und die Kommunikation in der Lieferkette anzupassen.
Diese Änderungen bilden die Grundlage für die kommenden ESG-Strategie-Updates und die Compliance-Checkliste.
Kritik und offene Fragen
Trotz des grundsätzlich begrüßten Ziels der CSDDD – einer Stärkung von Menschenrechten und Umweltschutz – gibt es auch kritische Stimmen. Wirtschaftsverbände befürchten eine Zunahme von Rechtsunsicherheit und Bürokratie, insbesondere durch die zivilrechtliche Haftung. Diese sei schwer in internationale Lieferketten integrierbar, in denen europäische Unternehmen nur begrenzte Einflussmöglichkeiten hätten. Zudem sehen manche Jurist:innen Risiken durch konkurrierende Klagerechte in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Deutsche Unternehmen passen derzeit ihre Prozesse an, um den Anforderungen der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) gerecht zu werden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere Risikomanagement, Lieferkettenkommunikation und Berichtspflichten.
Die CSDDD erweitert den Fokus der Risikoanalyse auf die gesamte Wertschöpfungskette – von der Produktion bis zur Nutzung. Ein zentraler Punkt ist die Einbindung von Klimarisiken in bestehende Risikomanagementsysteme.
Wichtige Aspekte des neuen Ansatzes:
Zusätzlich wird die Zusammenarbeit mit Akteuren innerhalb der Lieferkette verstärkt.
Die CSDDD fordert von Unternehmen, die Kommunikation entlang der Lieferkette transparenter und zugänglicher zu gestalten. Zwei zentrale Maßnahmen sind dabei:
Unternehmen müssen in ihren Jahresberichten detailliert über ihre Due-Diligence-Maßnahmen informieren. Diese Berichte müssen folgende Inhalte umfassen:
Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen, die bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können.
Unternehmen, die Sorgfaltspflichten nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als strategisches Werkzeug verstehen, können mittelfristig profitieren. Transparente Lieferketten, glaubwürdiger Klimaschutz und wirksames Stakeholder-Engagement stärken das Vertrauen von Kunden, Investoren und Mitarbeitenden.
Dieser Leitfaden beschreibt die Umsetzung der CSDDD-Compliance in drei klaren Phasen und stellt geeignete Werkzeuge vor.
Die Einhaltung der CSDDD-Vorgaben erfolgt in drei Hauptschritten:
Diese Schritte bilden das Grundgerüst. Für eine fristgerechte und effiziente Umsetzung ist professionelle Unterstützung ratsam.
Fiegenbaum Solutions bietet Unterstützung in den folgenden Bereichen:
Risikomanagement
Berichtstool
Beschwerdemechanismus
Die Omnibus-Anpassungen bringen fünf Hauptänderungen mit sich:
Kriterium | CSDDD (Omnibus) |
---|---|
Geografischer Geltungsbereich | EU und darüber hinaus |
Chain-of-Activities-Konzept | Umfasst alle, einschließlich indirekter und nachgelagerter Lieferanten |
Zivilrechtliche Haftung | Neu eingeführt |
Barrierefreier Beschwerdemechanismus | Für alle Betroffenen verpflichtend |
Sanktionen | Bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes |
Im Vergleich dazu beschränkt sich das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf direkte Zulieferer, ohne zivilrechtliche Haftung oder verpflichtende barrierefreie Beschwerdesysteme.
Im nächsten Abschnitt erläutern wir, wie Sie diese Änderungen effektiv in die Praxis umsetzen können.
Hier sind kompakte Empfehlungen für die abschließende Umsetzung:
Zu den zentralen Aufgaben zählen: menschenrechtliche und umweltbezogene Due-Diligence-Verfahren, die Entwicklung eines Klimatransitionsplans im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel, die Einbindung aller Zulieferer in das Risikomanagement, die Berichterstattung nach CSRD-Standards sowie die Einrichtung zugänglicher Beschwerdeverfahren.
Eine strukturierte Herangehensweise lässt sich mit der Checkliste aus dem Implementierungsleitfaden umsetzen. Unternehmen sollten ihre ESG-Strategien überprüfen und anpassen. Besonders entscheidend ist ein Risikomanagement, das alle zwei Jahre sowie bei Bedarf aktualisiert wird.
Falls interne Ressourcen nicht ausreichen, zieht spezialisierte Beratungsangebote in Betracht. Details zu verfügbaren Unterstützungsleistungen findet ihr im Abschnitt "Fiegenbaum Solutions Dienstleistungen".
Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zur Umsetzung der CSDDD in Deutschland.
Die CSDDD trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Bis zum 26. Juli 2026 mussten die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht überführen. Die gestaffelten Schwellenwerte gelten ab dem 26.07.2027, 26.07.2028 und 26.07.2029 (Details dazu im Abschnitt „Neue Sorgfaltspflichten").
Die Regelung betrifft sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen, die die relevanten Schwellenwerte erreichen. Besonders betroffen sind Firmen in den Bereichen Produktion, Textil- und Lebensmittelhandel, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Rohstoffgewinnung. Auch Franchise- und Lizenzgeber mit einem Umsatz von über 80 Mio. € oder Lizenzgebühren ab 22,5 Mio. € fallen unter die CSDDD.
Um die Vorgaben zu erfüllen, sollten bestehende LkSG-Maßnahmen an die CSDDD-Standards angepasst werden. Dazu gehört die Einführung eines Klimatransitionsplans mit einer mindestens zweijährigen Überprüfung der Wirksamkeit. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes geahndet werden. Ein barrierefreier Beschwerdemechanismus und regelmäßige Berichterstattung sind ebenfalls verpflichtend.
Die CSDDD geht über das LkSG hinaus, indem sie Upstream- und Downstream-Lieferketten berücksichtigt, während sich das LkSG auf direkte Zulieferer beschränkt. Die CSDDD sieht eine zivilrechtliche Haftung vor, die im LkSG fehlt, und kann Bußgelder von bis zu 5 % des Jahresumsatzes verhängen. Außerdem legt die CSDDD einen sehr starken Fokus auf Klimaschutz, was im LkSG weniger stark ausgeprägt ist.
Besonders betroffen sind Firmen in den Bereichen Produktion, Textil- und Lebensmittelhandel, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie Rohstoffgewinnung.
KMUs können betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette von größeren, unter die CSDDD fallenden Unternehmen sind. Sie sollten sich darauf einstellen, dass diese größeren Unternehmen Informationen und Nachweise von ihnen anfordern, um ihre eigenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Ein unabhängiger Berater, der Unternehmen hilft, die Zukunft zu gestalten und langfristiges Wachstum zu erreichen.
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