Leitfaden für den CO2-Markt: EU ETS, ETS 2 und freiwilliger Handel
Dieser Leitfaden ist unverzichtbar für Führungskräfte, die sich im europäischen CO2-Markt...
By: Johannes Fiegenbaum on 12.04.25 04:54
Das EU ETS 2 startet 2027 und erweitert den Emissionshandel auf Gebäude- und Verkehrssektoren. Unternehmen, die Brennstoffe in den Markt bringen, müssen sich frühzeitig vorbereiten. Hier die wichtigsten Schritte:
Wichtig: Frühzeitige Vorbereitung minimiert Kosten und Risiken. Nutzen Sie das EU ETS 2 als Chance, Ihre Prozesse klimafreundlich auszurichten und Ihre Marktposition zu stärken.
Das EU ETS 2 bringt ein separates Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Industrien. Es basiert auf einem sogenannten Upstream-Ansatz: Unternehmen, die Brennstoffe in den Markt bringen (wie z. B. Gashändler), tragen die Verantwortung für die Emissionen. Abgedeckt werden energierelevante Brennstoffe, einschließlich Produkte wie Petrolkoks – hauptsächlich betrifft dies Unternehmen, die bereits unter das BEHG fallen.
Das System schafft einen eigenständigen Markt für CO₂-Zertifikate, die über Auktionen gehandelt werden.
"Das Europäische Emissionshandelssystem 2 (EU ETS 2) ist ein neues unabhängiges System für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Industriezweige." – DEHSt
Die Einführung des EU ETS 2 erfolgt schrittweise:
Zeitraum | Meilenstein | Anforderungen |
---|---|---|
2024–2026 | Berichterstattungsphase | Erste Emissionsberichte |
2025 | Überwachungsplan | Einreichung des Überwachungsplans |
30. April 2025 | Erster Emissionsbericht | Bericht für das Jahr 2024 |
2027 | Vollständige Umsetzung | Abgabepflicht für Zertifikate startet |
Ab 2024 beginnt die Berichterstattungsphase, und bis zum 30. April 2025 muss der erste Emissionsbericht für 2024 vorliegen. Unternehmen sollten zudem einen Überwachungsplan für 2025 erstellen und eine Emissionsgenehmigung beantragen.
Wichtig: Brennstoffe, die bereits unter EU ETS 1 fallen, bleiben unberührt. Kommunale Abfallverbrennungsanlagen melden ihre Emissionen weiterhin unter EU ETS 1.
Die Erfassung von Emissionen im Rahmen des EU ETS 2 basiert auf den Vorgaben der EBeV 2022. Dabei müssen Emissionen aus dem Brennstoffverbrauch vollständig und konsistent dokumentiert werden. Die wichtigsten Punkte der Dokumentation umfassen:
Berichtselement | Details |
---|---|
Unternehmensdaten | Name, Rechtsform, Ansprechpartner, Berichtsjahr |
Emissionsdaten | Gesamtemissionen in t CO₂, Anteil an Bioenergie |
Brennstoffdaten | Brennstoffart, Menge, Umrechnungsfaktoren, Heizwerte |
Nachweise | Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelzählungen und -belastungen |
Nach der Erfassung der Emissionen steht die Verwaltung der CO₂-Zertifikate im Vordergrund.
Die CO₂-Zertifikate müssen systematisch verwaltet werden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu gehören:
"Die EU-Überwachungs- und Berichterstattungsverordnung (2018/2066) regelt die Anforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen im EU-ETS als Ganzes, einschließlich EU ETS 2"
Die technische Überwachung der Emissionen erfordert zuverlässige Systeme, die Brennstoffarten und -mengen präzise erfassen. Diese Systeme müssen:
Die Berechnung der meldepflichtigen Emissionen erfolgt nach einer festgelegten Formel, die auch Abzüge zur Vermeidung von Doppelzählungen und -belastungen berücksichtigt. Besonders wichtig ist die genaue Dokumentation der Brennstoffdaten, vor allem bei Lieferungen an EU ETS-Anlagen.
Die Vorbereitung auf das EU ETS 2 erfordert mehr als nur technische Datenerfassung – auch steuerliche und operative Steuerung sind entscheidend.
Ein gut durchdachtes CO₂-Kostenbudget ist der Schlüssel. Nutzen Sie historische Daten, Marktanalysen und Risikopuffer, um Ihre Planung zu optimieren. Hier ein paar wichtige Punkte:
Ein strukturiertes Budget schafft die Grundlage für gezielte Maßnahmen zur Emissionsminderung.
Emissionen lassen sich durch technische und organisatorische Ansätze senken. Beispiele hierfür sind:
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Ansätze:
Neben der Kostenkontrolle und Emissionsminderung ist die Einhaltung der EU ETS 2-Regeln unerlässlich. Ein durchdachtes Risikomanagement hilft, Compliance-Probleme zu vermeiden. Wichtige Schritte sind:
Durch die Integration dieser Ansätze in Ihre Unternehmensstrategie können Sie nicht nur Kosten senken, sondern auch sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
Die Einhaltung der Vorgaben des EU ETS 2 kann Unternehmen dabei helfen, ihre Marktposition zu festigen, das Markenimage zu verbessern und den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsquellen zu erleichtern.
Ein internes CO₂-Bilanzierungssystem ermöglicht es, Emissionen präzise zu überwachen und gegenüber Stakeholdern transparent darzustellen. Diese Transparenz ist ein Schlüssel, um Investoren und Partner von der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens zu überzeugen. Zudem wird der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten erleichtert, die an nachweisbare Umweltleistungen gekoppelt sind.
Eine stärkere Marktposition eröffnet Unternehmen direkte Chancen für Wachstum und Innovation. Investitionen in umweltfreundliche Technologien bieten Potenzial für neue Geschäftsfelder. Der EU-Rahmen für die Zertifizierung von CO₂-Entnahmen (CRCF) definiert dabei drei wesentliche Bereiche:
Kategorie | Beschreibung | Geschäftspotenzial |
---|---|---|
Carbon Farming | CO₂-Bindung in der Landwirtschaft | Entwicklung nachhaltiger Agrarprojekte |
Dauerhafte CO₂-Speicherung | Technische Verfahren zur CO₂-Entnahme | Einsatz und Ausbau neuer Technologien |
CO₂-Speicherung in Produkten | Langfristige Bindung in Materialien | Herstellung klimafreundlicher Produkte |
Um die Anforderungen des EU ETS 2 langfristig in die Unternehmensstrategie einzubinden, ist eine umfassende Integration in die ESG-Ziele (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) erforderlich.
Ein strukturierter Ansatz, der strategische Planung, die Einbindung von Nachhaltigkeitsexperten und regelmäßige Überprüfungen der Zielerreichung umfasst, stellt sicher, dass die ESG-Integration nicht nur auf dem Papier besteht.
Qualitätsstandards im Fokus: Der CRCF bewertet CO₂-Entnahmen anhand der "QU.A.L.ITY"-Kriterien:
Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Anbietern und der Einsatz transparenter Bewertungsmechanismen sind entscheidend, um diese Standards zu erfüllen und die ESG-Strategie erfolgreich umzusetzen.
In Deutschland ergänzen nationale Regelungen wie das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Vorgaben des EU ETS 2. Das BEHG schafft den rechtlichen Rahmen für den nationalen Emissionshandel und gilt parallel zu den EU-Bestimmungen. Unternehmen sollten sich mit diesen Anforderungen vertraut machen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Preis für Emissionszertifikate folgt einem festgelegten Preispfad:
Jahr | Preis pro Emissionszertifikat |
---|---|
2023 | 30,00 € |
2024 | 45,00 € |
2025 | 55,00 € |
2026 | 55,00 € – 65,00 € (Preiskorridor) |
Das Umweltbundesamt überwacht die Einhaltung der Vorschriften und sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Berichts- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß erfüllen.
Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) definiert klare Anforderungen an die Dokumentation von Emissionen. Unternehmen müssen folgende Kernpunkte in ihren Berichten berücksichtigen:
Die Berichte sind spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Zusätzlich müssen alle relevanten Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Vorgaben erfordern oft Anpassungen in den internen Prozessen der Unternehmen, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.
Um den gesetzlichen Vorgaben und Dokumentationsstandards gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre internen Abläufe anpassen. Das BEHG sollte systematisch in die Geschäftsprozesse integriert werden, wobei ein zuverlässiges Monitoring-System sowohl die Anforderungen des EU ETS 2 als auch die deutschen Regelungen abdecken muss.
Wichtige Schritte dabei sind:
Diese Maßnahmen helfen Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen und ihre Prozesse entsprechend auszurichten.
Die Maßnahmen zeigen klar, wie Unternehmen das EU ETS 2 für sich nutzen können. Trotz der Herausforderungen bietet es zahlreiche Möglichkeiten für eine klimafreundliche Neuausrichtung.
Zeitrahmen | Maßnahmen | Fristen |
---|---|---|
Kurzfristig | Emissionen überwachen, Monitoring-Plan erstellen | Ab Januar 2024, Einreichung bis 31.08.2024 |
Mittelfristig | Emissionsberichte erstellen und einreichen | Bis 30.04.2025 |
Langfristig | Zertifikatehandel und vollständige Einhaltung | Ab 2027 |
Eine rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend. Unternehmen sollten ihre internen Abläufe anpassen, ein zuverlässiges Überwachungssystem implementieren und Verantwortlichkeiten klar definieren. Investitionen in Überwachungssysteme und Schulungen verhindern unnötige Doppelarbeit.
Im deutschen Kontext ist die Abstimmung mit dem BEHG besonders wichtig. Eine gut durchdachte Compliance-Strategie hilft dabei, Synergien zu nutzen und ineffiziente Prozesse zu vermeiden.
Auch die Kosten müssen im Blick bleiben: Mit Zertifikatepreisen von 55,00 € im Jahr 2025 und einem Preiskorridor von 55,00 € bis 65,00 € in 2026 ist eine kontinuierliche Anpassung der Emissionsstrategien notwendig.
Die genaue Erfassung und Verwaltung von Emissionsdaten ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Vorteile in einem Markt, der immer stärker auf Klimaschutz setzt.
Was ist das EU ETS 2?
Das EU ETS 2 ist ein „Upstream-System“ für den Emissionshandel, das sich an Unternehmen richtet, die Brennstoffe in den Markt bringen, wie beispielsweise Gashandelsunternehmen. Es erweitert das bestehende EU-Emissionshandelssystem um zusätzliche Sektoren.
Wer ist betroffen?
Die meisten Unternehmen, die bereits durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet sind, werden auch unter das EU ETS 2 fallen und berichtspflichtig sein.
Welche Fristen sind zu beachten?
Termin | Verpflichtung | Besonderheiten |
---|---|---|
31.08.2024 | Einreichung Überwachungsplan | Gilt erstmals für das Berichtsjahr 2025 |
30.04.2025 | Emissionsbericht 2024 | Basierend auf historischen Emissionen, keine Verifizierung erforderlich |
Was muss konkret vorbereitet werden?
Eine Emissionsgenehmigung ist erforderlich und kann zusammen mit dem Überwachungsplan eingereicht werden. Die Datenerfassung basiert auf der vorhandenen nEHS-Datenstruktur, um Doppelarbeiten zu vermeiden.
Welche Sanktionen drohen?
Bei Verstößen gegen die Vorschriften des EU ETS 2 können hohe Strafen verhängt werden. Die Details dazu sind im TEHG-E geregelt, das am 09.10.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Wie verhält sich EU ETS 2 zum deutschen nEHS?
Zwischen 2024 und 2026 laufen beide Systeme parallel. Unternehmen, die bereits am nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) teilnehmen, erhalten in dieser Übergangsphase einen Einblick in die Anforderungen des EU ETS 2.
Wie erfolgt die Berichterstattung?
Die Emissionsberichte müssen jährlich bis zum 30. April für das Vorjahr eingereicht werden. Für das Jahr 2024 gelten vereinfachte Regeln, und eine Verifizierung ist nicht erforderlich.
Welche Tools stehen zur Verfügung?
Die bestehende nEHS-Infrastruktur wird für die Berichterstattung im EU ETS 2 genutzt. Das sorgt für einen unkomplizierten Übergang und reduziert den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen.
Ein unabhängiger Berater, der Unternehmen hilft, die Zukunft zu gestalten und langfristiges Wachstum zu erreichen.
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